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VG Hannover, 07.01.2014 - 13 A 6157/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 51 Abs 1 Nr 6 AufenthG; § 51 Abs 2 AufenthG
Ausreise; Erlöschen; Niederlassungserlaubnis; vorübergehend - Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6, AufenthG § 51 Abs. 2
Auslandsaufenthalt, Lebensmittelpunkt, Verlassen, Niederlassungserlaubnis, vorübergehender Grund, nicht vorübergehender Grund, Arbeitnehmer, Familienangehörige, familiäre Lebensgemeinschaft, türkische Staatsangehörige, Erlöschen, eheliche Lebensgemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Ansbach, 14.08.2013 - AN 5 E 13.01304
Ausreise zur Ausübung einer unbefristeten Berufstätigkeit ist nicht vorübergehend
Auszug aus VG Hannover, 07.01.2014 - 13 A 6157/13
Dabei ist es selbstverständlich, dass der Ausländer das Erlöschen seines Aufenthaltstitels nicht dadurch vermeiden kann, dass er jeweils kurz vor Ablauf von sechs Monaten nach der Ausreise mehr oder weniger kurzfristig ins Bundesgebiet zurückkehrt (s.a. VG Ansbach, Beschluss vom 14.08.2013 - AN 5 E 13.01304, zit. n. juris).Der Sachverhalt, den das Verwaltungsgericht Ansbach in seinem Beschluss vom 14.08.2013 (a.a.O.) zu entscheiden hatte, ist mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vergleichbar.
- EuGH, 09.12.2010 - C-300/09
Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus VG Hannover, 07.01.2014 - 13 A 6157/13
Der EuGH hat in seine Urteil vom 9.12.2010 (Toprak und Oguz, C-300/09 und C 301/09, zit. n. juris) ausgeführt: "Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Stillhalteklausel in Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 nicht dazu dient, die schon in den Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats integrierten türkischen Staatsangehörigen zu schützen, sondern gerade für die türkischen Staatsangehörigen gelten soll, die noch keine Rechte in Bezug auf Beschäftigung und entsprechend auf Aufenthalt nach Art. 6 Abs. 1 dieses Beschlusses genießen." Und der Kläger dürfte vor seiner Ausreise 2011 bereits über Ansprüche auf Aufenthaltstiteln nach den ARB 1/80 verfügt haben.
- VG Berlin, 23.09.2015 - 24 K 248.14
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis wegen mehrerer langfristiger Aufenthalte …
Dabei kann der Ausländer das Erlöschen seines Aufenthaltstitels nicht allein dadurch vermeiden, dass er jeweils kurz vor Ablauf von sechs Monaten nach der Ausreise kurzzeitig ins Bundesgebiet zurückkehrt (vgl. zum Letzten ausdrücklich VG Hannover, Urteil vom 7. Januar 2014 - 13 A 6157/13 -, juris Rn. 35; VG Ansbach…, Beschluss vom 14. August 2013 - AN 5 E 13.01304 -, juris Rn. 23).